Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fortbildungsangebote der Gesellschaft für Schreibdidaktik und Schreibforschung e.V.

Stand: Oktober 2023

Für TRAINER*INNEN

1)    Geltung

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Trainer*innen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Gesellschaft für Schreibdidaktik und Schreibforschung e.V. (im Folgenden: gefsus).

2)    Vertragsschluss

  • Die gefsus schließt mit dem/der Trainer*in oder zwei Trainer*innen im Teamteaching einen Honorarvertrag.
  • Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarungen im individuellen Vertrag.
  • Der/die Trainer*in oder die zwei Trainer*innen im Teamteaching führen eine Fortbildungsveranstaltung durch. Titel, Inhalt, Dauer und Veranstaltungsort sowie Honorar und die evtl. Stornobedingungen für die Raummiete werden im Vertrag individuell festgelegt.

3)    Die Leistungen der Gesellschaft für Schreibdidaktik und Schreibforschung e.V.:

  • Die gefsus übernimmt die Werbung auf der Webseite und über den Newsletter.
  • Sie übernimmt ferner die Organisation der Anmeldung der Teilnehmenden und der
  • Zahlungsangelegenheiten (Rechnungsstellung, Kommunikation mit den Teilnehmenden). Alle Einnahmen aus Teilnahmegebühren, gehen an die gefsus und werden zur Finanzierung weiterer Fortbildungsangebote verwendet. Sie kommen damit der Fortbildung erneut zugute.
  • Die gefsus stellt den Trainer*innen die Teilnahmebescheinigungen zur Verfügung.

4)    Die Leistungen der Trainer*innen:

  • Die Trainer*innen buchen und bezahlen den Veranstaltungsort und evtl. anfallende Materialkosten.
  • Freiberufler*innen dürfen Materialien mit eigenem Logo verwenden und mit unserem Logo für sich werben.
  • Die Trainer*innen sind für den Inhalt verantwortlich.
  • Die Trainer*innen evaluieren die Fortbildung mit einem von der gefsus erstellten Fragebogen und senden die ausgefüllten Bögen an die gefsus. Die Bögen enthalten drei bis vier offene, qualitative Fragen.
  • Die Trainer*innen geben am Ende der Veranstaltung die Teilnahmebescheinigungen an die Teilnehmenden aus.

5)    Honorar

  • Das Honorar beträgt EUR 1.500,00 (zzgl. eventuell anfallender USt.) für einzelne Trainer*innen pro Tag (8 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten).
  • Bei Teamteaching durch zwei Trainer*innen beträgt das Honorar EUR 1.200,00 (zzgl. eventuell anfallender USt.) je Trainer*in und Tag (8 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten).
  • Das Gesamthonorar ergibt sich aus dem Umfang der Fortbildungsveranstaltung auf Basis der individuellen vertraglichen Regelungen.
  • Die gefsus zahlt das Honorar zzgl. anfallender Kosten für die Raummiete, max. jedoch EUR 200 pro Tag, unabhängig von Leistungen Dritter spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.
  • Die Trainer*innen reichen innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Veranstaltungen eine Rechnung mit Belegen ein.

6)    Teilnehmer*innen-Zahlen:

  • Eine Fortbildung kommt zustande, wenn mind. 7 Anmeldungen vorliegen und die Teilnahmegebühren bezahlt wurden. Eine Fortbildung hat nicht mehr als 15 Teilnehmer*innen.
  • Wenn eine Fortbildung im Teamteaching durchgeführt wird, steigt die Mindestanzahl der vorliegenden, bezahlten Anmeldungen auf 12 und die Fortbildung hat max. 26 Teilnehmer*innen.

7)    Ausfall durch die Trainer*innen:

  • Falls der/die Trainer*in krank wird oder die Veranstaltung aus sonstigen Gründen, die er/sie zu vertreten hat, nicht durchführen kann, dann organisiert er/sie qualifizierten Ersatz. Die gefsus schließt mit der Ersatzperson den gleichen Honorarvertrag ab. Findet der/die Trainer*in keinen Ersatz, fällt diese Fortbildungsveranstaltung aus. Die Aufwandsentschädigung für den/die Trainer*in entfällt. Die ggf. anfallenden Raumkosten werden gemäß den vorab verabredeten Bedingungen von der gefsus übernommen.
  • Findet die Fortbildungsveranstaltung nicht statt, hat die gefsus gegenüber dem/der Trainer*in Schadensersatzansprüche (z.B. Ersatz für gebuchte Reise und Übernachtungskosten der Teilnehmer*innen), wenn dem/der Trainer*in Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8)    Absage von Workshops durch die Veranstalterin:

  • Die Veranstalterin kann die Fortbildungsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels Teilnehmer*innenzahl oder wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Trainer*innen ohne Möglichkeit des Ersatzes und von höherer Gewalt.
  • Findet der Workshop aufgrund von fehlenden Teilnehmer*innenanmeldungen oder kurzfristigen Absagen nicht statt, erhalten die Trainer*innen eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro für den organisatorischen Aufwand.
  • Die bei Absage evtl. anfallenden Stornokosten für den gebuchten Raum übernimmt die gefsus bis zu einer Höhe von max. 200 Euro/Tag. Sollten die anfallenden Kosten laut Mietbedingungen höher sein, müssen die Trainer*innen diesen Punkt vor dem Eingehen eines Raumbuchungsvertrages mit der gefsus absprechen.

9)    Außerordentliche Kündigung:

  • Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Ein wichtiger Grund auf Seiten der Veranstalterin ist besonders gegeben, der/die Trainer*in eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Entgeltes besteht in diesen Fällen nicht.

10) Haftung

  • Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin seiner gesetzlichen Vertreter oder der Gehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände der Trainer*innen wird nicht übernommen.
  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11) Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden von der Veranstalterin ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Der/die Trainer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zur Koordination der Veranstaltung bei der gefsus gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12) Urheberrecht

  • Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, insbesondere ist das Kopieren und die Weitergabe an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Wir bitten die Trainer*innen, den Umgang der Teilnehmer*innen mit den Workshopunterlagen mit Hilfe der CC-Lizenzen selbst zu regeln.

13) Vertragslaufzeit

  • Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminarbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.

 

Stand Oktober 2023